Um beste Qualität unserer Produkte zu gewährleisten, werden die Ausgangsstoffe vor der Verarbeitung zu FISCHER cyclepor® mithilfe der Röntgenfluoreszenzanalyse untersucht. Ein nach der Röntgenverordnung geschulter Mitarbeiter analysiert hierbei den Bromgehalt des Materials, welcher anschließend Aufschluss über einen möglichen HBCD-Gehalt des Materials liefert.So können wir gewährleisten, dass der HBCD-Gehalt unserer Produkte unter dem in der EU POP-Verordnung (Verordnung EU 2016/293 vom 01.03.2016) für Neuware und Neuware aus Recycling festgelegten Grenzwert von 100 mg/kg HBCD liegt. Materialen mit einem HBCD-Gehalt von weniger als 100 mg/kg HBCD zählen laut Anhang I der POP-Verordnung zu den „Stoffe[n], die als unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen in Stoffen, Zubereitungen und Artikeln auftreten“ (Verordnung (EG) Nr. 850/2004, Artikel 4, Absatz 1, Buchstabe b) und sind von Kontrollmaßnahmen befreit.
* Der HBCD-Gehalt der Produkte liegt unter dem in der EU POP-Verordnung (Verordnung EU 2016/293 vom 01.03.2016) für Neuware und Neuware aus Recycling festgelegten Grenzwert von 100 mg/kg HBCD. Gültig ab 22.03.2016